Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2020)

 

§ 1 Allgemeines

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personalvermittlungsverträge der Mobility Personalberatung GmbH gegenüber seinen Auftraggebern.

 

§ 2 Vorgehensweise / Durchführung der Personalvermittlung

 

2.1. Die erforderlichen Informationen zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil eines gesuchten Kandidaten werden der Mobility Personalberatung GmbH vom Auftraggeber zugänglich gemacht.

 

2.2. Die Suche nach passendem Personal erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, über die direkte Suche und Ansprache möglicher Kandidaten über verschiedene Kanäle / Netzwerke, welche die Mobility Personalberatung GmbH frei wählen kann. 

 

2.3. Informationen über geeignete und interessierte Kandidaten werden dem Auftraggeber in Form von vertraulichen Kandidatenprofilen zugänglich gemacht. 

 

2.4. Hat sich ein durch die Mobility Personalberatung GmbH vorgestellter Kandidat, bereits unabhängig von der Vorstellung durch die Mobility Personalberatung GmbH, beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Mobility Personalberatung GmbH unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils davon zu unterrichten. In diesem Fall erbringt die Mobility Personalberatung GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann die Mobility Personalberatung GmbH jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Kandidaten, schuldet der Auftraggeber der Mobility Personalberatung GmbH das Vermittlungshonorar gemäß des geschlossenen Personalvermittlungsvertrages.

 

§ 3 Vermittlungshonorar / sonstige Kosten 

 

3.1. Die Höhe des Vermittlungshonorars ergibt sich aus den jeweils zwischen Auftraggeber und der Mobility Personalberatung GmbH geschlossenen Personalvermittlungsverträgen. 

 

3.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3.3. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, über Inhalte aus individuell geschlossenen Personalvermittlungsverträgen, insbesondere über Honorarvereinbarungen, mit Dritten zu kommunizieren.

 

3.4. Das Zahlungsziel für Rechnungen der Mobility Personalberatung GmbH beläuft sich auf 14 Tage und der sich daraus ergebene Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu entrichten.

 

3.5. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht ebenfalls dann, wenn der vorgestellte Kandidat für eine andere Stelle als die zunächst vorgesehene Position eingestellt wird. Die Mobility Personalberatung GmbH behält sich vor, bei einer Einstellung des vorgeschlagenen Kandidaten in eine höherwertige Position als die zunächst vorgesehene Position, ein entsprechend höheres Vermittlungshonorar zu veranschlagen. Grundlage dafür ist die zum Zeitpunkt der Einstellung des Kandidaten gültige Preisaufstellung der Mobility Personalberatung GmbH.

 

3.6. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar gegenüber dem Auftraggeber entsteht ebenfalls dann, wenn ein Dritter einen Arbeitsvertrag mit einem Kandidaten, aufgrund von Unterlagen oder Informationen, die der Auftraggeber von der Mobility Personalberatung GmbH erhalten hat, schließt. Die Mobility Personalberatung GmbH behält sich vor, bei einer Einstellung des vorgeschlagenen Kandidaten in eine höherwertige Position als die zunächst vorgesehene Position, ein entsprechend höheres Vermittlungshonorar zu veranschlagen. Grundlage dafür ist die zum Zeitpunkt der Einstellung des Kandidaten gültige Preisaufstellung der Mobility Personalberatung GmbH.

 

3.7. Kosten, die Kandidaten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Kandidaten vom Auftraggeber zu erstatten (Berechnungsgrundlage: Bahnfahrkarte 2. Klasse/Flugticket Economy-Class/Fahrtkostenpauschale für Pkw-Fahrten in Höhe von 0,30 € pro Kilometer je Strecke). Ebenso werden Rechnungen, die der Kandidat diesbezüglich der Mobility Personalberatung GmbH stellt, an den Auftraggeber zur Zahlung weitergeleitet und sind von diesem unverzüglich zu begleichen.

 

3.8. Entstandene Kosten für Reisen der Mobility Personalberatung GmbH oder dessen Mitarbeiter, die auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen (Berechnungsgrundlage: Bahnfahrkarte 2. Klasse/Flugticket Economy-Class/Fahrtkostenpauschale für Pkw-Fahrten in Höhe von 0,30 € pro Kilometer je Strecke). 

 

§ 4 Anzeigepflicht / Mitteilungspflicht

 

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages (schriftlich sowie mündlich) mit einem von der Mobility Personalberatung GmbH vorgestellten Kandidaten schnellstmöglich nach Vertragsunterzeichnung der Mobility Personalberatung GmbH in Textform anzuzeigen.

 

4.2. Besetzt der Auftraggeber die Vakanz durch eigene Bemühungen, ist die Mobility Personalberatung GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.

 

§ 5 Gewährleistung / Haftung 

 

5.1. Eine Haftung der Mobility Personalberatung GmbH dafür, dass ein vorausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. 

 

5.2. Etwaige Haftungsansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für eventuelle Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen.

 

§ 6 Datenschutz 

 

6.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der Mobility Personalberatung GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als „nicht unbefugt“ gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von der Mobility Personalberatung GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

 

6.2. Alle personenbezogenen Daten und sonstige zugänglich gemachten Informationen von Kandidaten werden streng vertraulich behandelt und vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergereicht. Der Auftraggeber und die Mobility Personalberatung GmbH versichern die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz gemäß DSGVO.

 

§ 7 Vertraulichkeit 

 

7.1. Die Mobility Personalberatung GmbH verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber/n des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

 

§ 8 Gerichtsstand

 

8.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit den Verträgen der Mobility Personalberatung GmbH entstehen, ist Schleswig.

 

§ 9 Schlussbestimmungen 

 

9.1. Änderungen und / oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

 

9.2. Die in den AGB verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für alle Geschlechter. 

 

9.3. Sollte eine Bestimmung lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.